Gegründet auf die „Solidarität der Tat“

 

Im Mai eines jeden Jahres feiern die europäischen Institutionen und mit ihnen die Europäische Bewegung den Europa-Tag.

 

Denn am 5. Mai 1949 wurde der Europa-Rat als erste der Institutionen, die der Einigung Europas dienen sollten, gegründet. Ihm gehörten alle Staaten des freien (West-)Europa an. Aber die Einigung, die der Europa-Rat leisten konnte, erschöpfte sich in der Harmonisierung von Rechtsordnungen und der kulturellen Zusammenarbeit. Die Herstellung einer politischen Aktionseinheit stand nicht auf seinem Programm.

 

Deshalb ergriff schon ein Jahr später, am 9. Mai 1950, der damalige französische Außenminister, Robert Schuman, die Initiative zu Gründung einer anderen Institution, die einen neuen Weg zur Einigung Europas einschlagen sollte. Mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, bestehend aus Frankreich, Italien, Deutschland, Belgien, den Niederlanden und Luxemburg, die 1952 ihre Arbeit aufnahm, war der Kern unserer heutigen Europäischen Union entstanden. 

 

Auch wenn es bei dieser Gründung materiell um die Zusammenfassung und gemeinschaftliche Verwaltung der Kohle- und Stahlproduktion ging, richtete sich die ideelle Motivation – fünf Jahre nach dem Ende des Weltkriegs, der Europa zerstört hatte, und angesichts der neuen Bedrohung durch einen aggressiven Kommunismus  - vor allem auf die Stiftung von Frieden, die Sicherung der Freiheit und die Festigung der Solidarität zwischen den beteiligten Staaten und Völkern.

 

Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Atomgemeinschaft, die mit den Römischen Verträgen von 1957 geschaffen wurden, waren folgerichtige Weiterentwicklungen der Kohle- und Stahlgemeinschaft – wie auch alle weiteren, durch mehr oder weniger weitreichende Revisionen der grundlegenden Verträge gekennzeichnete Etappen: die Fusion der drei Europäischen Gemeinschaften (1967), die Einheitliche Europäische Akte (1987) die Verträge von Maastricht (1993), Amsterdam (1997) und Nizza (2003) bis hin zum Vertrag von Lissabon, der im Januar kommenden Jahres in Kraft treten wird, falls er bis dahin von allen Mitgliedstaaten ratifiziert ist.

 

Aus den sechs Kernstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die während der ersten zwanzig Jahren den Einigungsprozess allein getragen hatten, wurden bis heute 27 Mitgliedstaaten. Die Entwicklung insbesondere der letzten zwanzig Jahre, in denen die Europäer von den Konsequenzen des Zusammenbruchs der kommunistischen Regime im Osten, der technologischen Revolution und der Globalisierung zu einer beschleunigten Anpassung ihrer politischen Ordnung gedrängt wurden, war atemberaubend. Es konnte dabei nicht ausbleiben, dass im Zug dieser Entwicklung die ursprüngliche Verfassung der Gemeinschaft ebenso wie die Ideale, die ihre Gründungsväter damit verbunden hatten, manche Verwässerung und Umdeutung erfahren haben.

 

Das Wesentliche der Initiative vom Mai 1950 scheint jedoch trotz vieler Anfechtungen erhalten geblieben zu sein: nämlich die Fähigkeit des damals eingeführten Systems, das sich – wie Robert Schuman es nannte – auf die „Solidarität der Tat“ gründen sollte – gemeinschaftlich Politik zu gestalten.

 

Wäre es sonst möglich gewesen, aus den Krisen, die Gemeinschaft/Union im Laufe der nahezu 60 Jahren ihres Bestehens durchlebt hat, regelmäßig gestärkt hervor zu gehen ?

 

Wäre es sonst möglich gewesen, die außerordentliche Anstrengung zu unternehmen, die mit der sukzessiven Einbeziehung einer großen Zahl neuer Mitgliedsländer verbunden war?

 

Wäre es sonst möglich gewesen, im Europäischen Konvent (2002/ 2003) einen weitreichenden Konsens über eine neue Verfassung der Union zu erzielen, deren wesentliche Werte und Inhalte, darunter die Charta der Grundrechte, nun im Vertrag von Lissabon zur neuen Grundlage für ihre Funktions- und Arbeitsweise werden ?

 

 


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