Der Ruf nach einer europäischen Sozialpolitik stellt die Union vor ein Dilemma. Einerseits haben die Politiken, die auf der Grundlage der geltenden Verträge vereinbart und ausgeführt werden, Konsequenzen im sozialen Bereich. Andererseits hat die Union keine oder nur sehr begrenzte Kompetenzen zur Gestaltung der sozialen Situation und der sozialen Sicherheit ihrer Bürger. Und alle Bemühungen, ihr im Zuge der Reform der Verträge, die im Laufe der letzten beiden Jahrzehnte stattgefunden haben, konnten daran nichts Wesentliches ändern, auch wenn sie dazu geführt haben, dass der sozialen Dimension bei der Definition von Gemeinschaftspolitiken heute viel größere Aufmerksamkeit geschenkt wird.
Widerstand kommt vor allem von den politischen und sozialen Kräften der Mitgliedstaaten mit hoch entwickelten Standards, die entweder befürchten, dass ihre Sozialsysteme durch eine Europäisierung nach unten nivelliert werden könnten, oder aber dass die Kosten für eine allgemeine Angleichung der Standards nach oben zu unverantwortbaren Belastungen führen würden.
Der Widerstand gegen eine Europäisierung der Sozialpolitik, hat aber noch einen tiefer liegenden Grund. Denn die in den meisten europäischen Nationalstaaten im Laufe ihrer Geschichte entwickelten Politiken und Instrumente, die darauf abzielen, den Menschen insbesondere für die Fälle von Arbeitslosigkeit, Armut, Krankheit und für das Alter ein Sicherheitsnetz zu schaffen, gelten als Ausdruck der nationalen Identität und unterliegen dem Subsidiaritätsgebot. Sie beruhen auf der nationalen Solidarität, auf deren Geltung die Bürger sich verlassen können, da sie sich aufgrund ihrer Erfahrungen durch die Jahrzehnte und über Kriege und Krisen hinweg von ihrer Beständigkeit überzeugt haben.
Das aber ist noch nicht der Fall im Hinblick auf die europäische Solidarität, da eine europäische Identität (verstanden als das selbstverständliche Bewusstsein der Menschen in den Mitgliedstaaten als Bürger der Europäischen Union deren Förderung und Schutz in jeder Hinsicht zu genießen) stellt sich erst allmählich ein, wobei nicht zu übersehen ist, dass die Entwicklung einer europäischen Identität und ein entsprechendes Solidaritätsgefühl durch jede Erweiterung der Europäischen Union erhebliche Verzögerungen erfährt.
Vor diesem Hintergrund versteht man , warum die Frage nach einer aktiven und eigenständigen europäischen Sozialpolitik so sensibel ist; und warum zum Beispiel bei den Referenden zur Ratifizierung der europäischen Verfassung und des Reformvertrages in Frankreich, den Niederlanden und zuletzt in Irland die Befürchtungen um den Verlust der in diesen Ländern geltenden Bestimmungen der Sozialpolitik eine so prominente Rolle gespielt haben – obwohl es weder in der Verfassung noch im Reformvertrag um sozialpolitische Regeln geht.
Unter dem Eindruck der sich verändernden Wirklichkeit zeichnet sich jedoch ein Wandel ab. Mehr und mehr werden von der Europäischen Union soziale Leistungen erwartet, die von den Mitgliedstaaten auf Dauer nicht mehr gewährleistet werden können; denn deren Sozialsysteme stehen aus vielen Gründen, vor allem aber wegen der allgemeinen Globalisierung und der Alterung der Bevölkerung, unter großem Reformdruck, der Abstriche an den gewohnten Leistungen notwendig macht. Es wird also immer dringlicher, dass die Union dem eingangs erwähnten Dilemma entkommt.
Die Methode der Europäischen Kommission, um Einfluss auf die Gestaltung der sozialen Dimension zu nehmen, ist die „Sozialagenda“. Anfang Juli dieses Jahres wurde eine solche Sozialagenda vorgelegt. Sie bündelt eine Reihe von Strategien und Maßnahmen, die in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, den Sozialpartnern und anderen Stakeholdern realisiert werden können, um Fortschritte in einigen prioritären Bereichen zu erzielen.